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Einspruch gegen die neuen Bestimmungen des Tierschutzgesetztes für Züchter

Gemeinsam für das Wohl unserer treuen Begleiter:
Der CASD kämpft für sinnvolle Zuchtregelungen

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.

Der VDH ist ein Dachverband von 181 Hundezucht- und Hundesportvereinen und repräsentiert etwa 600.000 Hundehalter in Deutschland. In den Rassehunde-Zuchtvereinen des VDH sind ca. 10.000 Hobbyzüchter organisiert, und es werden über 250 Hunderassen betreut. Im VDH darf die Zucht nur aus Liebhaberei (Hobby) betrieben werden. Kommerzielle Hundehändler können nicht Mitglied werden (§ 3 VDH-Satzung). Die Züchter erfüllen freiwillig strenge Auflagen und unterziehen sich regelmäßigen Kontrollen der Zuchtverbände, mit dem Ziel, gesunde, verhaltenssichere und sozialverträgliche Hunde zu züchten. Darüber hinaus verfolgt der VDH, mithilfe zahlreicher Zuchtprogramme zur Identifizierung und Verminderung relevanter erblich bedingter Erkrankungen, die Verbesserung der Gesundheit innerhalb der verschiedenen Hunderassen.

Bitte unterstützt uns, indem ihr die offizielle Petition vom VDH unterzeichnet, um zu verhindern, dass die Änderungen des Tierschutzgesetzes dazu führen, dass die verantwortungsvolle Rassehundezucht – und Rassen wie u.a. auch der Aussiee & Mini American Shepherd in Deutschland verboten wird:

keine Qualzucht
CASD Langlebigkeit.png

Die Rasse Australian Shepherd & Miniature American Shepherd: Warum sie keine Qualzucht ist

Der Australian Shepherd und der Miniature American Shepherd werden sorgfältig gezüchtet, um bestimmte Standards für Gesundheit, Temperament und Funktionalität zu erfüllen. Dabei werden regelmäßig Gesundheitstests durchgeführt, um genetische Probleme zu minimieren. Seriöse Züchter – wie sie es im VDH sind – halten sich an gesetzliche Bestimmungen und Verbände, bzw. zertifizierte Tierärzte, um sicherzustellen, dass die Hunde gesund und dem Rassestandard entsprechend gezüchtet werden. Dennoch werden sie oft Gegenstand von Diskussionen über mögliche gesundheitliche Probleme, insbesondere in Bezug auf merlefarbene Hunde, die angeblich anfälliger für u.a. Taubheit und Augenprobleme sein sollen und deformierte Knochen, Organe, sowie eine geringere Lebenserwartung haben sollen. Auch die natürlichen Bobtails (NBTs), Hunde, die aufgrund eines genetischen Merkmals, eine angeborene Stummelrute (verkürzten Schwanz) haben, stehen im Fokus solcher Debatten.

Der Club für Australian Shepherd Deutschland (CASD), mit über 20 Jahren Bestehen, kann in seiner Historie keine typischen Komplikationen bei Merle- und NBT-Hunden finden. Durch enge Zusammenarbeit mit Tierärzten, werden Zuchtpraktiken sichergestellt, die höchsten Standards entsprechen und ausschließlich Verpaarungen erlauben, durch die keine gesundheitlichen Risiken für den Nachwuchs entstehen. Weitere Informationen und wissenschaftliche Daten zu diesem Thema sind im verlinkten Artikel: "Merle & NBT" auf unserer Seite zu finden.

Insgesamt sind der Australian Shepherd und der Miniature American Shepherd das Ergebnis verantwortungsvoller Zuchtpraktiken – sofern sie im Zuchtverband gezüchtet werden – und gelten als liebevolle und gesunde Begleiter.

Das neue Tierschutzgesetz

Gemäß §11b Absatz 1 des Tierschutzgesetzes, ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn durch die Zucht erblich bedingte Fehlbildungen auftreten können, die Schmerzen oder Leiden verursachen.

 

Dies betrifft auch den “Merle-Faktor“ bei Australian Shepherds und Miniature American Shepherds, insbesondere da reinerbige Merle-Exemplare (sogenannte Double-Merles, die zwei Kopien des Merle-Gens geerbt haben) eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, mit einer Einschränkung/Behinderung zur Welt zu kommen.

 

Der VDH ist sich der Problematik von solchen Qualzuchten bewusst und lehnt jegliche Praktiken ab, die das Wohl von Hunden beeinträchtigen. Als Züchtergemeinschaft trägt er die Verantwortung für die Gesundheit seiner Rassen und setzt sich für hohe Qualitätsstandards ein. Die aktuellen Zielsetzungen des neuen Tierschutzgesetzes bezüglich Merle-Farben und Natural Bobtails (NBT) erscheinen an einigen Stellen übermäßig restriktiv und könnten die ursprünglichen Merkmale dieser Rassen gefährden. Der Club für Australian Shepherd Deutschland (CASD) hat sich bisher im Stillen für das Wohl seiner Rassen eingesetzt, doch angesichts der aktuellen Entwicklungen sieht er sich nun veranlasst, öffentlicher für sein Anliegen einzutreten und sich aktiv für eine Überprüfung und Anpassung der neuen Bestimmungen einzusetzen. Eine effektive Gesetzgebung sollte darauf abzielen, hohe Standards zu fördern und Züchter nicht dazu zwingen, sich an geringere Qualitätsstandards anzupassen.

 

Der CASD bleibt weiterhin engagiert, sachlich und konstruktiv im Dialog über den Tierschutz und die Erhaltung seiner Rassenstandards. Sein Ziel ist es, sowohl das Wohl der Tiere als auch die Interessen unserer Züchtergemeinschaft zu wahren.

Merle-Gen in der Hundezucht: Fakten und Missverständnisse

Merle-Farben sind ein faszinierendes Merkmal in der Welt der Hundezucht. Unter sorgfältiger Zuchtpraxis, wie sie vom CASD praktiziert wird, stellen Merle-Farben nachweislich kein Problem für die Gesundheit der Hunde dar. Die neuesten Erkenntnisse aus Studien zum Merle-Gen, wurden bereits in der CASD-Zuchtordnung integriert und beeinflussen somit aktiv die Zuchtpraktiken im Verein (siehe Gesundheitsstatistik).

Leider kursieren viele irreführende Informationen über Merle-Hunde, wie zum Beispiel die Behauptung, ihr Gehörsinn wäre eingeschränkt und sie könnten nicht schwimmen – was jedoch nicht stimmt. Merle-Hunde können genauso wasserfreudig sein wie andere Rassen und ebenso gut hören und schwimmen, wie ihre solidfarbenen (non-merle) Geschwister. Es ist zwar richtig, dass bei Verpaarungen von Merle mit Merle schwerwiegende gesundheitliche Probleme auftreten können, doch eine solche Anpaarung ist deshalb bereits seit Jahrzehnten vom Tierschutzgesetz (und den Zuchtordnungen der Vereine) verboten. Zudem lässt sich dieses Risiko mithilfe fundierten Wissens über das Merle-Gen, sowie einem für jedermann verfügbaren Gentest, problemlos minimieren.

Die Zuchtgemeinschaft im CASD ist gut vertraut mit den relevanten Zusammenhängen des Merle-Gens und hat in der Zuchtordnung klare Richtlinien festgelegt, um riskante Verpaarungen zu vermeiden. So ist ein Merle-Gentest bereits seit 2022 für ALLE Zuchthunde im CASD Pflicht, um Verpaarungen so planen zu können, dass für Nachkommen kein gesundheitliches Risiko entsteht.

 

Es ist erwähnenswert, dass auch andere Vereine, die merlefarbene Hunde überwachen, seit mehr als drei Jahrzehnten keine signifikanten Probleme verzeichnet haben. Trotz der Seltenheit von Problemen mit Merle-Farben bei unabhängigen Züchtern außerhalb des CASD/VDH, wird nun die Diskussion über ein allgemeines Verbot dieser Farbe geführt. Wichtiger wäre an dieser Stelle, unabhängige Züchter besser aufzuklären und strenger zu überwachen. Denn es sind seit 2015 keine spezifischen Anordnungen von Amtsveterinären bezüglich des Merle-Genotyps bekannt, und falls doch, betrafen diese ausschließlich Bereiche von Züchtern außerhalb des VDHs, die sich nicht an die Regeln und Vorschriften des Tierschutzgesetztes oder eines seriösen Rassehundezuchtverbandes gehalten haben.

Natural Bobtails: Der Erhalt der genetischen Vielfalt gesunder Hunde

Natural Bobtails sind eine natürliche Variante des Schwanzes, die auch bei den MAS & Australian Shepherds anzutreffen ist. Diese Hunde zeigen eine Vielfalt an Rutenlängen, die keine Schmerzen oder Leiden verursachen. So wurde in Dänemark eine › neue Studie ‹ durchgeführt, die sich mit den Natural Bobtails und ihren Auswirkungen auf die Kommunikation von Hunden befasst. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass Natural Bobtails keine Nachteile gegenüber Hunden mit langen Schwänzen aufweisen. Neben ihrer natürlichen Existenz tragen Natural Bobtails auch zur genetischen Vielfalt bei, was für die Gesundheit und die Langzeitstabilität der Rassen von großer Bedeutung ist. Ein Verbot würde diese Vielfalt unnötig einschränken und das Ziel einer nachhaltigen Zucht gefährden.

Seit ihrer Entstehung sind Natural Bobtails ein fester Bestandteil der Rassen und der CASD setzt sich entschieden dafür ein, dass sie in ihrem natürlichen Zustand belassen und anerkannt werden. Zudem werden Natural Bobtails systematisch erfasst, primär mit dem Ziel, das illegale Kupieren von Schwänzen zu bekämpfen.

Die Bedeutung von Anlageträgern in der Hundezucht

Das vorgesehene Verbot gemäß §11b Abs. 1b zur Zucht von Tieren mit erblichen Krankheitsmerkmalen ist eine sinnvolle Maßnahme, die bereits seit vielen Jahren von verantwortungsvollen Zuchtvereinen praktiziert wird. Es dient dazu, die Weitergabe von genetischen Defekten und damit verbundenen Leiden in Zuchtlinien zu verhindern. Allerdings gibt es Unklarheiten bezüglich der Formulierungen in der Begründung des Gesetzes. Einige Passagen suggerieren, dass eine Zucht mit Anlageträgern genetischer Erkrankungen vollständig verboten werden soll.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein solches umfassendes Zuchtverbot für Träger von Risiko-Allelen sowohl aus medizinischen als auch aus juristischen Gründen nicht umsetzbar und unverhältnismäßig wäre. Dies liegt daran, dass jedes Tier, wie auch jeder Mensch, eine gewisse Anzahl potenziell schädlicher Allele in sich trägt, die nicht alle identifiziert werden können. Selbst eine Studie › Donner et al., 2023 ‹ verdeutlicht, dass alle Hunde eine gewisse Anzahl solcher Allele tragen können, für die es jedoch keinen Gentest zum eindeutigen Nachweis gibt. Das bedeutet, dass eine Zuchtpraxis, die ausschließlich auf die Verwendung von Tieren ohne jegliche Risiko-Allele abzielt, in der Realität nicht durchführbar ist, da man nie zu 100% ausschließen kann, dass ein Tier nicht doch Träger für einen bisher unbekannten oder unerforschten Gendefekt ist.

 

Im VDH/CASD werden alle Zuchthunde auf rasserelevante genetische Erkrankungen getestet, um Anlageträger zu identifizieren. Durch gezielte Zuchtstrategien, bei denen Anlageträger nur mit genetisch freien Hunden verpaart werden dürfen, wird sichergestellt, dass die Nachkommen frei von den betreffenden Krankheiten sind und kein Risiko besteht, an einem der Gendefekte zu erkranken.

Ein genetisch freier Hund hat zwei gesunde Kopien des Gens (Genotyp: normal/normal, kurz: N/N) und kann somit kein krankheitsverursachendes Gen weitergeben. Ein Anlageträger ist ebenso gesund, trägt jedoch eine mutierte Kopie des Gens (Genotyp: normal/mutant; kurz: N/M), die keine Auswirkung auf seine Gesundheit hat, jedoch bei der Verpaarung mit einem anderen Trägertier (Genotyp: N/M) dazu frühen kann, dass ein Nachkomme je eine mutierte Kopie (Genotyp: M/M) von jedem Elternteil erbt und dadurch ein erhöhtes Risiko dafür hat, an diesem Gendefekt zu erkranken. Verpaart man einen Träger (N/M) mit einem von diesem Gendefekt freien Zuchtpartner (N/N), können ausschließlich gesunde Nachkommen entstehen, da sie entweder frei (N/N) oder Träger (N/M) sein können.

 

Das Belassen von Anlageträgern in der Zucht bietet sogar mehrere Vorteile:

  • Es erhöht die genetische Vielfalt und verbessert die allgemeine Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Rasse.

  • Zudem nimmt die Anzahl der Anlageträger im Laufe der Zeit ab, da immer mehr genetisch freie Hunde geboren und in der Zucht eingesetzt werden.

  • Die Offenlegung genetischer Werte erleichtert die Zuchtplanung und ermöglicht die gezielte Auswahl genetisch freier Partner.

  • Im Zuchtprogramm werden kontinuierlich neue Auswertungen integriert. Bei der Festlegung der erforderlichen Gentests von CombiBreed (DNA-Analysen durch das Labor Certagen) wurden allein im Jahr 2024 drei neue Tests für unsere Rasse/n aufgenommen.

 

Es ist wichtig, den Tierschutz im Blick zu behalten und gleichzeitig realistische und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu fördern. Denn durch ein Verbot könnte die Bereitschaft zur genetischen Testung abnehmen, da Züchter befürchten müssten, dass ihre Hunde nicht zur Zucht zugelassen werden. Dies würde das Ziel, die Gesundheit der Hunde zu verbessern, konterkarieren und die genetische Vielfalt einschränken.

CASD: Innovativ für die Gesundheit unserer vierbeinigen Freunde

Der CASD führt einen Gesundheitsfonds, der sowohl Käufern als auch Züchtern Schutz bietet. Bei jedem verkauften Welpen fließen 50 EUR in diesen Fonds ein. Das Ziel ist es, Gesundheitsstudien zu unterstützen und Hunden mit genetisch bedingten Erkrankungen Hilfe zu gewähren. Zusätzlich ermöglicht er Hundebesitzern direkten Zugang zu Informationen über die Gesundheit ihrer Rasse, indem sie sich an den Zuchtverein ihres Hundes wenden können.

 

Darüber hinaus hat der CASD ein Langlebigkeitsprogramm ins Leben gerufen.

Dieses soll die Nutzung älterer Deckrüden fördern, um die Lebenserwartung der Australian

Shepherds und Miniature American Shepherds zu steigern.

Die Bedeutung von Welpensozialisierung für gesunde und glückliche Hunde

Im Rahmen des CASD-Mindeststandards wird besonderer Wert daraufgelegt, dass sämtliche Aspekte des Tierschutzgesetzes nicht nur erfüllt, sondern übertroffen werden. Die Zuchtwarte des Clubs sind entsprechend ausgebildet und überwachen sorgfältig die Einhaltung dieser Standards bei den Züchtern innerhalb des CASDs. Ein zentraler Bestandteil dieser Standards ist die artgerechte Haltung, Aufzucht und Welpensozialisierung der Hunde.

CASD-Züchter streben danach, dass die Welpen bestmöglichst vorbereitet sind, wenn sie ihre Zuchtstätte verlassen und in ihr neues Zuhause umziehen. Hierbei werden die Welpen gezielt auf verschiedene Umwelt- und Alltagssituationen vorbereitet, um ihnen einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen.

Das ist nur einer von vielen Gründen, weshalb die Rassehundezucht vom VDH unterstützt wird und es auch weiterhin werden sollte. Weitere Argumente sind:

 

  • Erhaltung genetischer Vielfalt: Die Rassenzucht ermöglicht es, die Vielfalt innerhalb einer Rasse zu bewahren, was wichtig ist, um genetische Stabilität und Gesundheit zu gewährleisten.

     

  • Förderung spezifischer Eigenschaften: Die Zucht von Rassehunden ermöglicht es, spezifische Eigenschaften wie Intelligenz, Temperament und Arbeitsfähigkeit zu fördern, was für bestimmte Aufgaben oder Aktivitäten wichtig ist.

     

  • Verantwortungsvolle Zuchtpraktiken: Der VDH setzt sich für verantwortungsvolle Zuchtpraktiken ein, die das Wohlergehen der Hunde und die Gesundheit der Rasse gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Gesundheitstests, Sozialisierung und eine strenge Auswahl der Zuchttiere.

     

  • Unterstützung von Züchtern: Der VDH bietet seinen Mitgliedern Unterstützung und Beratung in allen Bereichen der Zucht, einschließlich Gesundheitswesen, Zuchtmanagement und rechtlichen Fragen.
     

  • Unterstützung von Welpenkäufern: Wenn Sie Ihren Welpen bei einem verantwortungsvollen Züchter kaufen, wird Ihnen dieser ein Hundeleben lang zur Seite stehen und Sie immer unterstützen, sodass kein Rassehund im Tierheim landen wird.

 

An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass die Zucht von Rassehunden nicht im Gegensatz zum Tierschutz steht. Jedes Tier hat seinen Platz und seine Berechtigung, sei es in der Zucht, im Tierheim oder im Auslandstierschutz. Das Ziel des VDH ist es, weiterhin gesunde und bestens sozialisierte Hunde zu züchten, um das Wohlbefinden der Tiere und ihrer zukünftigen Besitzer zu gewährleisten, wie auch sicherzustellen, dass es weiterhin gesunde und wesensfeste Hunde für jegliche Form der Ausbildung (Polizei-, Feuerwehr-, Therapie-, Assistenzhund, uvm.) gibt.

Die Bedeutung des Hundesports für das Wohlbefinden gesunder Hunde

Die Ausschlussregelung für bestimmte Hunde vom Hundesport, wie sie im neuen Gesetz vorgesehen ist, wirft einige Fragen auf. Insbesondere betrifft dieses Verbot kurzrutige Hunde sowie Merle-Hunde.

Viele Rassen genießen es, gemeinsam mit ihren Haltern an Wettbewerben und Sportarten teilzunehmen, sei es beim Hüten oder in anderen Disziplinen. Der Ausschluss dieser Hunde widerspricht dem Tierschutzgedanken, da er gesunden Hunden die Möglichkeit nimmt, artgerechte Aktivitäten auszuüben, die ihrer Natur entsprechen und ihr Wohlbefinden fördern.

 

Hundesport bietet Hunden die notwendige körperliche und geistige Auslastung. Ein Mangel an solcher Stimulation kann zu Verhaltensproblemen und gesundheitlichen Beschwerden führen. Es gibt Rassen, die spezifische Bewegungs- und Beschäftigungsbedürfnisse haben, welche durch Hundesport optimal erfüllt werden. Ein Verbot würde diesen speziellen Anforderungen nicht gerecht werden.

Zudem fördern Hundesportveranstaltungen die soziale Interaktion sowohl für die Hunde als auch für die Halter. Hunde lernen, in Anwesenheit anderer Hunde zu agieren, sich auf ihren Besitzer zu konzentrieren und gemeinsam eine Leistung zu erbringen, was ihre sozialen Fähigkeiten und die Alltagstauglichkeit enorm verbessert.

Studien belegen, dass gut sozialisierte und aktivierte Hunde weniger stressanfällig sind und insgesamt ein besseres Wohlbefinden haben. Hundesport ist eine bewährte Methode, um diese positiven Effekte zu erzielen. Zum Beispiel zeigt die › Studie von Mehrkam und Wynne (2017), dass regelmäßige Bewegung zu einer Verringerung von Stress und Verhaltensproblemen führt. Ähnliche Ergebnisse liefern › Studien von Harvey et al. (2016), sowie › Hennessy et al. (2013).

 

Hundesportvereine und ihre Veranstaltungen fördern verantwortungsvolle Zuchtpraktiken, da nur gesunde und leistungsfähige Hunde erlaubt und langfristig gesund und erfolgreich im Sport unterwegs sind. Die Überwachung dieser Veranstaltungen erfolgt gemäß den Vorgaben der Amtsveterinäre und wird von den Vereinen selbst organisiert. Insgesamt sollte die Teilnahme am Hundesport auf der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Hunde basieren, anstatt auf pauschalen Ausschlüssen bestimmter Rassen oder Merkmale. Hundesport ist ein wesentlicher Bestandteil eines erfüllten und gesunden Hundelebens.

Überlastung der Amtsveterinäre ohne Zuchtverbände

Aufgrund der umfangreichen Bedingungen des neuen Tierschutzgesetzes kann es passieren, dass sich viele Züchter gegen eine Zusammenarbeit mit Zuchtverbänden wie bspw. dem CASD entscheiden. Dies würde die Aufgabenlast der Amtsveterinäre erheblich erhöhen. Derzeit entlasten die CASD-Zuchtwarte die Amtsveterinäre, indem sie die Entwicklung von Würfen überwachen, Zuchtstätten kontrollieren und genehmigen und die Züchter beraten. Sie halten die Zuchtordnung stets aktuell und berücksichtigen dabei das Tierschutzgesetz. Diese Zuchtordnung regelt unter anderem Gentests, Gesundheitsauswertungen und den kontrollieren Einsatz von Anlageträgern. Sollten diese Aufgaben ausschließlich auf die Amtsveterinäre verlagert werden, stünden diese vor einer enormen Herausforderung, die kaum zu bewältigen wäre. Die Arbeit der Zuchtwarte würde entfallen und die Verantwortung für die Überwachung und Kontrolle der Züchter, einschließlich der Durchführung und Anforderung spezifischer Gentests, läge allein bei den Amtsveterinären. Ein konkretes Beispiel hierfür zeigt sich in der Überwachung von Merle-Hunden: Amtsveterinären mangelt es oft an der Fachkenntnis bezüglich rassespezifischer genetischer Merkmale, die den Zuchtwarten im VDH widerum nicht fehlen, da es ihre Aufgabe ist, sich genaustens mit den rassespezifischen Erkrankungen ihrer Rasse auseinander zu setzen und beratend für ihre betreuten Züchter zu agieren.

Ein Gesetz ist nur so wirksam wie seine Durchsetzung. Wenn die Einhaltung der Vorschriften nicht gewährleistet werden kann, weil die zuständigen Behörden überlastet sind, verliert das Gesetz seine Wirksamkeit. Es ist daher entscheidend, dass Zuchtverbände wie der CASD weiterhin eine aktive Rolle in der Zuchtüberwachung spielen, um die Amtsveterinäre zu entlasten und eine verantwortungsvolle, kontrollierte Hundezucht sicherzustellen.

Qualität in der Hundezucht: Eine differenzierte Betrachtung

In der Hundezucht gibt es erhebliche Unterschiede zwischen der Qualität und Verantwortung verschiedener Züchter. Jeder Züchter sollte dabei individuell bewertet werden. Dennoch ist es wichtig, bestimmte Standards zu wahren und nicht von einem qualitativen Niveau abzuweichen.
Der VDH und seine Mitglieder setzen sich für verantwortungsvollen Tierschutz ein, achten auf die Gesundheit der Rassen und legen Wert darauf, dass Welpen gut sozialisiert werden. Eine kontrollierte Zucht, dokumentiert durch aufgezeichnete Daten, ist unerlässlich, um die Gesundheit der Rassen sicherzustellen.

Wenn man zudem mal einen Blick auf die › Liste der beliebtesten Hunderassen vom Haustierregister Tasso wirft und mit der › Welpenstatistik vom VDH vergleicht, wird deutlich, dass die Mehrheit der deutschen Hunde nicht aus VDH kontrollierten Zuchten stammt.

 

Neuregistrierungen bei Tasso im Jahr 2022 vs. Welpenstatistik der VDH-Mitgliedsvereine:


1. Platz  -  Mischling (106.202)                         |  keine im VDH geboren

2. Platz  -  Labrador Retriever (21.239)           |  2.630 im VDH geboren

3. Platz  -  Deutscher Schäferhund (11.995)   |  8.395 im VDH geboren

4. Platz  -  Französische Bulldogge (10.723)   |     118 im VDH geboren

5. Platz  -  Chihuahua (10.022)                          |     496 im VDH geboren

6. Platz  -  Australian Shepherd (7.855)           |     387 im VDH geboren

Somit stammen nur ca. 4,93% der alleine in 2022 in Deutschland neu registrierten Australian Shepherds von kontrollierten VDH-Züchtern (bei den Französichen Bulldoggen sind es sogar nur 1,1%).

Ausblick – Herausforderungen und Lösungsansätze im Tierschutz

Die potenzielle Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes in dieser Form könnte zu einem bedeutenden Anstieg von unabhängigen Züchtern führen, wie aus einer Umfrage unter Züchtern im VDH/CASD hervorgeht. Dies hätte zur Folge, dass eine erhebliche Last auf den Amtsveterinären läge, die nicht nur mit neuen Aufgaben, sondern auch mit der Betreuung einer Vielzahl von Tieren verschiedenster Arten betraut wären. Angesichts des bereits bestehenden Personalmangels im Bereich der Tiermedizin, würde dies zu einem drastischen Bedarf an zusätzlichen Amtsveterinären führen.
Es stellt sich die Frage, warum bewährte Strukturen, wie der VDH, nicht beibehalten und unterstützt werden sollten. Die etablierten Richtlinien und Standards des VDH könnten als verlässliche Leitlinie für die Zucht dienen, anstatt alles von Grund auf neu zu überdenken.
Des Weiteren besteht die Befürchtung, dass das Gesetz zu einer Zunahme von Unzufriedenheit und Rückzug von ehrenamtlich engagierten Menschen führen könnte. Dies könnte sogar zu einer verstärkten Tendenz des Denunziantentums führen, insbesondere wenn bestimmte Zuchtpraktiken eingeschränkt werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, ein Tierschutzgesetz zu schaffen, das realistisch umsetzbar ist und die verfügbaren Ressourcen berücksichtigt. Ein solches Gesetz sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und die Erfahrungen und das Fachwissen derjenigen, die sich bereits für den Tierschutz engagieren, einbeziehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Welt für Tiere tatsächlich besser wird, anstatt durch unüberlegte Maßnahmen Schaden zu nehmen.

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Dr Viola Hebeler

Neues Tierschutzgesetz: Es scheint, als hätten die sachlichen Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf bedauerlicherweise kaum Berücksichtigung gefunden, daher an dieser Stelle nochmal die von Fachkunde und Detailwissen geprägte Stellungnahme des Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) (s. Downloadbutton) und ein paar Anmerkungen zum neuen Qualzuchtparagraphen 11b.

Während der Entwurf viel Gutes enthält, sind etliche Paragraphen eher von guten Intentionen geprägt. So würde die wörtliche Umsetzung des neu formulierten §11b mittelfristig jegliche Tierzucht und jegliche "Zurschaustellung" von Tieren (Zuchtleistungsprüfungen, Reit- und Hundesport, Ausstellungen) zum Erliegen bringen, bzw. auch kurzfristig schon viele Tiere ausschließen. Dies betrifft nicht nur die Haus- und Heimtiere, sondern natürlich auch alle Nutztiere.

Die Kombination der Merkmalsliste in Teil A, die so allgemein gehalten ist, dass sie den gesamten Organismus umfasst, mit den Begründungen in Teil B, die jeden Erbfehler und sogar Anlagenträger als "Qualzucht" definieren (S. 59-61), führt dazu, dass streng genommen jedes Tier unter diesen Paragraphen fallen könnte. Der Einwendung von Offiziellen, dies gälte ja nur wenn Schäden, Leiden oder Schmerzen verursacht würden, muss man leider entgegenhalten, dass von einflussreichen Stellen, die die Amtstierärzt:innen beraten, jeder Gendefekt als "Körperschaden" definiert wird.

Der Teil B (S. 59 - 61 Referentenentwurf) wird gern übersehen. Er beinhaltet ganz wesentliche Aussagen aus Privatgutachten des pensionierten Verwaltungs- und Tierrechtlers Prof. Cirsovius und wurde nicht nur so dahin geschrieben.

Würden diese Faktoren zusammengenommen ermöglichten sie Verbote von Zucht oder "Zurschaustellungen" in ungeahnter Zahl, wenn ein Veterinäramt dies anstrebte. Die bisherige Liste von über 800 monogenen Erbkrankheiten der OMNIA Datenbank wird fast täglich um neue erweitert. Bei polygenetischen determinierten Defekten (Skeletterkrankungen, aber auch z.B. Diabetes oder Allergien) gehen die Anlageträger quer durch die ganzen Populationen, und es ist unmöglich, genau vorherzusagen, ob betroffene Nachkommen entstehen würden.

Beispiele, dass es mitnichten nur um die Bekämpfung "klassischer Qualzuchtrassen"geht, gibt es bereits. So wurde kürzlich eine Ausstellung von nordischen Hunden abgesagt, weil das zuständige Veterinäramt neben bekannten Untersuchungen kurzfristig für zwei Rassen durchaus unübliche Röntgenuntersuchungen zur Patellaluxation sowie einen ebenso unüblichen Gentest auf Hämophilie verlangte. Nordische Hunde wie Huskies, Malamutes oder die betroffenen japanischen Shiba Inus und Kai Ken gehören nun wahrlich nicht zu den klassischen Qualzuchten, sondern sind noch sehr ursprüngliche Hunderassen.

Leider wird diese Art der Umsetzung in den Medien nie erwähnt, sondern dort geht es immer nur um Bekämpfung der offensichtlichen Qualzuchten, bei der sich eigentlich (außer den Besitzern) alle einig sind. Die weit darüberhinaus gehenden Konsequenzen der jetzt schon gültigen Ausstellungsverboten und zukünftigen Verschärfungen werden nie erwähnt. Zu genetischen Defekten muss man wissen, dass Genmutationen die Grundlage für jegliche Evolution sind. Würde sich das Genom von Tieren nicht kontinuierlich verändern, wären sie nie in der Lage gewesen, sich an geänderte Umweltbedingungen anzupassen.

Natürlich gibt es Mutationen, die zu Leiden und Schmerzen führen, und diese gilt es zu verhindern. Das ist das Kerngebiet von Tierärztinnen und Tierärzten und Tierschützern. Bei "Schäden" verschwimmen die Grenzen hingegen.

Tatsache ist, dass Tiere mit einem genetischen Schaden in einem Organsystem sehr positive Erbanlagen auf anderen Gebieten besitzen können. Sie können langlebig, überdurchschnittlich leistungsfähig oder mit besonders gutem Temperamten gesegnet sein, alles positive Eigenschaften für Haustiere. Nicht jeder Erbfehler beeinträchtigt ein Tier klinisch, z.B. fehlende Zähne oder leichte Fehlstellungen.

Gute Tierzucht ist nicht schwarz oder weiß, sondern sie ist immer Folge der klugen Abwägung aller Eigenschaften eines potentiellen Zuchttieres und seines potentiellen Beitrages für die ganze Rasse. Klassisches Beispiel für die Effizienz moderner Tierzuchtmethoden sind Zuchtwertschätzungen.

Es gibt aber durchaus Haustierrassen, bei denen schwere gesundheitliche Mängel genetisch schon so fest in der Population verankert sind, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Hier bleibt nur, auf die Zucht dieser Tiere entweder ganz zu verzichten oder eine Auskreuzung mit gesunden Rassen zu versuchen. Etwas anderes ist aus tierärztlicher und tierschützerischer Sicht unmöglich. Aber auch diese zweite, von Prof. Achim Gruber breit propagierte Lösungsmöglichkeit, wäre nach dem neuen Tierschutzgesetz verboten.

Bei den meisten Rassen sind es nur einzelne Tiere, die die einzelnen Defekte aufweisen, von denen wir noch lange nicht alle kennen. Da aber viele Tiere viele unterschiedliche Mutation haben können (Stichwort Evolution), wird man in der Summe kaum noch Individuen finden, die gar keinen Gendefekt tragen. Geschätzt hat jedes Säugetier und jeder Mensch einige Dutzend fehlerhafte Gene. Es ist aber ein himmelweiter Unterschied, ob einem Hund ein Zahn oder die ganze Nase fehlt.

Gar keine Schadensabwägung mehr zu machen und keine Lösung anzubieten, sondern einfach alle Tiere mit jeglichem "Körperschaden" von der Zucht und sogar von jeglichem Auftritt in der Öffentlichkeit ausschließen zu wollen, ist geradezu surreal. Warum sollten z.B. erfolgreich an OCD (erbliche Skeletterkrankung) operierte Hunde oder Pferde nicht mehr auf Leistungsprüfungen starten dürfen? Ein Zuchtverbot ist ja ok, aber ein Startverbot? Die Prognose ist exzellent, Schmerzen, Leiden oder Schäden im weiteren Leben sind nicht zu erwarten, und optisch kann man sie nicht von anderen Tieren unterscheiden. Dennoch fielen sie nach dem neuen TSchG unter Qualzucht, die nicht mehr zur Schau gestellt werden dürfen.

Es bedarf dringend einer Neubewertung, was als "Schaden" im Sinne des Tierschutzgesetzes zu verstehen ist, um mit einem neuen Tierschutzgesetz nicht den Einstieg in eine haustierfreie Zukunft zu beschließen.

Und natürlich sagen besonnene Kolleg:innen vom Amt, das würden sie so nie umsetzen. Leider sehen das nicht alle so, wie das obige Beispiel demonstriert. Jedes Veterinäramt ist völlig frei in seiner Interpretation.

Bürger und Bürgerinnen haben ein Recht darauf, voraussehen zu können, was sie dürfen und was nicht. Gesetzgeber haben die Pflicht, dies zu gewährleisten.

Ob die entscheidungsberechtigten Politiker:innen überhaupt wissen, welcher Sprengstoff in diesem Gesetzentwurf steht, ist fraglich. Es ist an jedem Einzelnen von uns, eine entsprechende Öffentlichkeit herzustellen. Die Stellungnahme des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) bietet eine fachlich qualifizierte Argumentationshilfe.

 

Mit freundlicher Genehmigung von

Dr. Viola Hebeler

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