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Zuchtordnung

Um größtmögliche Sicherheit für die Welpenkäufer zu garantieren, sind dem Züchter einige Rahmenbedingungen auferlegt, die er erfüllen muss und die durch vom Club beauftragte Zuchtwarte bzw. der Zuchtbuchstelle überwacht werden. Dem Zuchtwart kommt hier eine zentrale Rolle zu. Zuchtwarte sind erfahrene aktive Züchter, die das notwendige Hintergrundwissen haben, um bei Bedarf beratend und unterstützend tätig zu sein. Zunächst einmal wird er aktiv, wenn ein Neuzüchter eine Zuchtstättenabnahme beantragt. Der Zuchtwart untersucht, ob die Gegebenheiten für eine optimale Aufzucht der Welpen gegeben sind und er beurteilt die Haltung und den Zustand der Hunde. Nach erfolgter Zwingerabnahme muss der Züchter für alle Hunde zunächst die offizielle Zuchtzulassung durchführen. Mit der offiziellen Zuchtzulassung und der Abnahme der Zuchtstätte darf dann der Züchter erst züchterisch tätig werden. Der Wurf wird in den ersten vierzehn Tagen und vor Abgabe an die neuen Welpenbesitzer vom Zuchtwart kontrolliert. Er prüft dabei die Sauberkeit, Umfeldbedingungen, den Zustand der Mutterhündin, ob die Welpen entwurmt, geimpft und augenuntersucht wurden, ob die Welpen gut sozialisiert sind und ob sie eventuelle zuchtausschließende Fehler wie Knickruten oder Fehlfarben haben. Jeder Welpe erhält ein eigenes Abnahmeprotokoll, welches als Durchschlag an den neuen Welpenbesitzer geht. Es ist Pflicht, dass jeder Welpe gechipt wird.

AUSZÜGE

Präambel

Aufgabe des Club für Australian Shepherd Deutschland (CASD) ist es, den Australian Shepherd in seiner typischen, im FCI – Standard Nr. 342 beschriebenen Form zu erhalten sowie den Miniature American Shepherd als National anerkannte Rasse in seiner Zuchtbasis zu fördern. Das Zuchtziel ist durch die Rassekennzeichen in den Standards der FCI sowie für den Miniature American Shepherd im Nationalen Standard festgelegt. Die Zuchtbestimmungen dienen dem Schutz der Rasse und der Zuchttiere, dem Ruf des CASD und der Züchter sowie dem Interesse der Käufer. Erbliche Defekte und Krankheiten werden im Zuchtbuch erfasst, bewertet und in Zusammenarbeit mit den Züchtern planmäßig züchterisch bekämpft sowie deren Entwicklung ständig aufgezeichnet. Über Aufbau und Inhalt der Zuchtordnung sowie der Anhänge entscheidet das Züchtergremium. Änderungen sind nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen möglich.

Schutz der Zuchthunde:


- Mindestalter Rüden für Zuchteinsatz: 18 Monate
- Mindestalter Hündinnen für Zuchteinsatz: 24 Monate
- Häufigkeit der Zuchtverwendung bei Hündinnen mindestens 365 Tage Pause bis zu nächsten Bedeckung
- Höchstalter für Zuchthündinnen: vollendetes 8. Lebensjahr
- Anzahl der Würfe pro Zuchtstätte: 4 Würfe p.a. - weitere Rassen in der Zuchtstätte werden angerechnet
- Zeitgleiche Würfe: Sind zu vermeiden
- Reine Zwingerhaltung verboten

Voraussetzungen für die Zuchtzulassung:

- Mindestalter 15 Monate
- HD/ED-Untersuchung eines anerkannten FCI-Auswerters beim Australian Shepherd und HD/Patella beim      Miniature American Shepherd
- Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten eine Ophthalmologen des Dortmunder Kreises
- Wiederholung der Augenuntersuchung im jährlichen oder zweijährigem (abhängig von den vorliegenden Gentests für Augenerkrankungen)Turnus durch einen Ophtalmologen des DOK
- Feststellung des MDR-Status
- Teilnahme an einer Körveranstaltung des CASD 

 

Sie haben Interesse Züchter im CASD zu werden? Sie können sich gerne bei der Leiterin unseres Züchtergremiums informieren – die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte.

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